Saarland
AG GlüStV-Saar
§ 4 Erlaubnis
(1): Eine Erlaubnis […] darf nur erteilt werden, wenn…[…]4. gewährleistet ist, dass die Jugendschutzanforderungen […], die Werbebeschränkungen […], die Anforderungen an ein Sozialkonzept […] sowie die Erfordernisse hinsichtlich der Aufklärung über Suchtrisiken […] erfüllt sind,
5.,6., und 7: sichergestellt ist, dass gesperrte Spieler […] von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen sind, indem Veranstalter und Vermittler am übergreifenden Sperrsystem teilnehmen
(7): Die Erlaubnis soll widerrufen werden, wenn…[…] 2. die Erfordernisse des Jugend- und Spielerschutzes […] nicht eingehalten worden sind,[…]4. und 5. die Verpflichtungen aus § 6 GlüStV und die Aufklärungspflichten nach § 7 GlüStV verletzt/nicht erfüllt
worden sind,[…] 6. gesperrten Spielern […] die Teilnahme am öffentlichen Glücksspiel ermöglicht worden ist […].
§ 11 Wettvermittlungsstellen
(3): […] ist eine Vermittlung von Sportwetten in anderen Stellen als in Wettvermittlungsstellen […] nicht zulässig
(5): Die Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle i[…] und darf nur erteilt werden, wenn…
[…] 4.:der Wettvermittler sich verpflichtet, sich selbst und das sonstige Personal der Wettvermittlungsstelle […] schulen zu lassen […]§ 15 Ordnungswidrigkeiten
Geldbuße bis zu 500.000,- € u.a. für folgende Ordnungswidrigkeiten:
- Veranstaltung, Vermittlung und Vertrieb von Glücksspielen ohne Erlaubnis,
- Glücksspielteilnahme von Minderjährigen,
- Maßnahmen des Sozialkonzeptes und Jugendschutzes nicht umsetzen,
- Aufklärungspflichten nicht nachkommen,
- Spielteilnahme von gesperrten Personen (z.B. Verzicht auf Identitätskontrolle),
- Nichteinhaltung der Sperrzeiten,
- Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ohne Erlaubnis,
- Unterverpachtung oder Vermittlung von Wetten zu mehreren Konzessionsnehmern
- Betrieb einer Wettvermittlungsstelle als Nebengeschäft,
- Außerhalb von Wettvermittlungsstellen Wetten zu vermitteln,
- Keine lückenlose und ständige Zutrittskontrolle sicherstellen,
- Verstöße gegen die Vorgaben zur Gestaltung von Wettvermittlungsstellen,
- Aufstellen von Geräten zur Bargeldabhebung und Anbieten von Zahlungsdienstleistungen,
- Verstöße gegen § 13a Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4,
- Alkohol ausschenken, verkaufen oder den Verzehr dulden,
- Kredite, Stundungen und andere Zahlungserleichterungen anzubieten,
- Einsatz von nicht-geschultem, nicht zuverlässigen Personal.
Zielgruppenbezogene Schutzmaßnahmen
Gewährleistung des Zutritts- und Teilnahmeverbots für Minderjährige durch Zutrittskontrollen
Die Überprüfung der Richtigkeit von Personendaten ist anhand eines gültigen Lichtbildausweises vom Personal zu überprüfen. Als gültige Lichtbildausweise gelten z.B.:
- Deutscher Personalausweis und Reisepass
- Deutscher Aufenthaltstitel
- Reisepass in Verbindung mit einer Rechnung eines Gas-, Wasser oder Stromrechnung, auf der die Adresse des Kunden vermerkt ist
- Internationaler Personalausweis in lateinischen Schriftzeichen (nicht handgeschrieben)
Durchführung und Gewährleistung von Sperren
- Gäste können sich über eine “Selbstsperre” vom Spiel ausschließen lassen! Diese kann auch ausschließlich schriftlich erfolgen und muss schriftlich bestätigt Notwendige Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, Anschrift und Lichtbild.
- Gäste können auch “fremdgesperrt” werden, z.B. aufgrund eindeutiger Beobachtungen des Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter, dass ein Spieler Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis mehr zu den finanziellen Möglichkeiten stehen. Bevor diese eingetragen werden, muss der Spieler verhört werden.
- Eingereichte Sperranträge und vom Personal verhängte Sperren müssen umgehend an den Spielerschutzbeauftragten weitergeleitet werden, damit dieser die Sperre in OASIS eintragen kann. Dieser verfügt in OASIS über sog. “Super-User-Rechte”.
- Die Aufhebung der Sperre kann vom betroffenen Gast frühestens nach Ablauf von 12 Monaten und nur schriftlich beantragt werden. Hierfür muss er nachweisen, dass die Sperrgründe nicht mehr gegeben sind.
Sportwettvermittlungsstellen müssen an das übergreifende, behördliche Sperrsystem OASIS angeschlossen sein. Bei jedem Gast muss vor der ersten Wettabgabe bzw. -transaktion des Kalendertages eine Abfrage in OASIS erfolgen! Gesperrte Personen dürfen unter keinen Umständen Wetten platzieren!
Vorschriften zu
Spieler- und Jugendschutz
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
- +49 6104 9879 968