Schulungsanforderungen Deutschland
Hier finden Sie die Schulungsanforderungen für Ihr Bundesland.
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Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit
- 2x 7 h ohne Pausen Suchtprävention
- Teilweise mit E-Learning von max. 4 h
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre Wiederauffrischung (1x 8 h oder 2x 4 h)
Durchführung durch:
- Schulung durch eine örtliche Suchthilfeeinrichtung in Baden-Württemberg oder einen zertifizierten Schulungsanbieter kooperierend mit einer der vorher genannten Suchthilfeeinrichtungen
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis aus allen mit Kontakt zu Spielern (Personal, Vorgesetzte, Unternehmensleitung)
Rechtsquelle:
- § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- § 7 Abs. 2 LGlüG
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- 12 h ohne Pausen
- Teilweise mit E-Learning von max. 4 h
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre Wiederauffrischung (1x 8 h oder 2x 4 h)
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis aus allen mit Kontakt zu Spielern (Personal, Vorgesetzte, Unternehmensleitung)
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Einzel- und Verbundspielhalle:
Mindestens 8 UE à 45 Minuten
Personal mit ≥20 h Arbeitszeit: Präsenz,
Personal mit <20 h Arbeitszeit: Präsenz oder Online-Live,
innerhalb 1/2 Jahr (Voraussetzung: innerhalb von 3 Monaten interne Schulung erfolgt/auch bei Verbund) - Verbundspielhalle:
Besondere Schulung mit mind. 4 UE à 45 Minuten plus gesondertem Sachkundenachweis (mit Prüfung)
Wiederholungsfrequenz:
- Nachschulung alle 2 Jahre
Durchführung durch:
- Schulung durch unabhängigen Dienstleister
Schulungsinhalte nach dem Rahmenkonzept zur Erstellung von Sozialkonzepten für Spielhallen.
Sonstiges:
- Maximal 12 Personen
- Verbundspielhallen: Besondere Schulung
- Verbundspielhallen: Sachkundenachweis für Betreiber und Aufsichtspersonal erforderlich
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Besondere Schulung: gem. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 i. V. m. Art. 15 Abs. 3 Satz 1d AG GlüStV
- Rahmenkonzept IMS vom 30.06.2021 (Gz.: A4-2166-1-192)
Anforderungen Wettvermittlung:
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. Art. 7 Abs. 4 AGGlüStV Bayern i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 6 Stunden ohne Pausen (Suchtprävention) vor Aufnahme der Tätigkeit
- Betreiber: 5 Stunden ohne Pausen (Rechtliche Rahmenbedingungen)
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahren (6 Stunden ohne Pausen)
Durchführung durch:
- Schulung durch eine von der Berliner Senatsverwaltung zertifizierte Einrichtung
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis aus allen mit Kontakt zu Spielern (Personal, Vorgesetzte, Unternehmensleitung)
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Personal: § 6 Abs. 3 Satz 1 SpielhG
- Betreiber: § 2 Abs. 3 Nr. 4 SpielhG
- Schulungseinrichtung: § 3 Abs. 2 SpielhgV BE und § 3 Abs. 1, §§ 4 + 5 WettVSchulV BE Personal: Berlin
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- 6 Stunden ohne Pausen vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. Konzessionsbeantragung
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahre
Sonstiges:
- Personenkreis alle mit Kontakt zu Spielern (leitendes Personal, Betreiber:Innen, beaufsichtigende Personen)
Rechtsquelle:
- 6 WettVSchulV BE
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- 8 Stunden mit Abschlusskolloquium
Wiederholungsfrequenz:
- Jährliche Wiederholung (4 Stunden)
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis nur Aufsichtspersonal
Rechtsquelle:
- Anerkennungsvoraussetzungen für Schulungsangebote gemäß § 3 Spielhallensozialkonzeptverordnung
- 5 BbgSpielhG
- 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Sportwettvermittlung:
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- 1 Tag Schulung ist zu dokumentieren, z. B. durch das Schulungsprogramm plus Teilnahmebestätigung
Durchführung durch:
- Schulungspersonal muss über Erfahrungen im Suchtbereich verfügen
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Schulungsumfang gem. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BremSpielhG
Anforderungen Wettvermittlung:
Zeitlicher Umfang:
- Erstschulung: 4 Unterrichtsstunden via E-Learning
- Umfassende Schulung (ersetzt Erstschulung, bis spätestens nach sechs Monaten): 8 Unterrichtsstunden (Präsenz), Lernzielkontrolle mit Bewertung (mit >50% richtige Antworten)
- Wiederholungsschulung (nach 2 Jahren): Mindestens 4 Unterrichtsstunden (auch via E-Learning)
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahre Wiederholung (in Präsenz)
- Mindestens 4 Unterrichtsstunden
Durchführung durch:
- Anerkannten Schulungsanbieter
Sonstiges:
- Personenkreis: Beschäftigte mit Spielerkontakt und Vorgesetzte
Rechtsquelle:
- Sportwetten: § 5b Abs. 4 BremGlüG
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 8 Stunden (Kleiner Sachkundenachweis)
- Betreiber: kleiner Sachkundenachweis plus 3 Stunden rechtlicher Teil (Großer Sachkundenachweis) plus Erfolgskontrolle ohne Bewertung
Wiederholungsfrequenz:
- Eine Wiederholung nach 3 Jahren, danach alle 5 Jahre
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis nur Aufsichtspersonal
Rechtsquelle:
- Anerkennungsvoraussetzungen für Schulungsanbieter gemäß § 4 HmbSportwSchuVO
- 5 BbgSpielhG
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 8 Stunden (Kleiner Sachkundenachweis)
- Betreiber: kleiner Sachkundenachweis plus 3 Stunden rechtlicher Teil (Großer Sachkundenachweis) plus Erfolgskontrolle ohne Bewertung
Wiederholungsfrequenz:
- Eine Wiederholung nach 3 Jahren, danach alle 5 Jahre
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis nur Aufsichtspersonal
Rechtsquelle:
- Schulungsanbieter gem. § 3 Satz 2 HmbSportwSchuVO
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 1x 6h Schulung
Wiederholungsfrequenz:
- Nicht festgelegt.
Durchführung durch:
- Schulung durch öffentlich geförderte Suchthilfeeinrichtungen bzw. HLS
Sonstiges:
- 15 Personen
- Einmalige Schulungsverpflichtung / Anmeldung innerhalb 14 Tage und geschult innerh. 3 Monate
- Sachkundenachweis für Betreiber von Verbundspielhallen mit Prüfung / mind. 75 % richtig beantwortete Fragen. Nichtbestehen: Einmalige Wiederholung.
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Schulungsintervalle gem. § 3 Abs. 1 SpielhG HE
Anforderungen Wettvermittlung:
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Betreiber:in sowie das eingesetzte Personal lassen sich in der Früherkennung und im Umgang mit problematischem und pathologischem Spielverhalten schulen (§ 10 Abs. 8 Nr. 5 HGlüG).
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Besondere Schulung § 21 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV AG M-V in Verb.m. §§ 2 und 3 VerbSphVO M-V
- Sachkundenachweis § 21 Abs. 2 Nr. 2
Durchführung durch:
- Fachlich versiertes Schulungspersonal
- Besondere Schulung nur durch Landesfachstelle für Glücksspielsucht M-V
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis: Veranstalter, Vermittler, Geschäftsführer, Führungskräfte, Servicekräfte
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Besondere Schulung § 21 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV AG M-V in Verb.m. §§ 2 und 3 VerbSphVO M-V
- Sachkundenachweis § 21 Abs. 2 Nr. 2
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr.3 GlüStV 2021 in Verb. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GlüStVAG M-V
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis nur Aufsichtspersonal
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Durchführung durch:
- Ausschließlich durch die IHK
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 6 Stunden
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahre
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis: Erlaubnisinhaber, Aufsichtspersonal mit Spielendenkontakt, Beauftragte
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 6 Stunden plus Erfolgskontrolle (Modul A)
- Betreibende: 6 Stunden plus Erfolgskontrolle (Modul B – Sozialkonzept)
- Verbundspielhallenpersonal & -Betreibende: Modul A/B plus 3 Stunden und Sachkundenachweis (Besondere Schulung)
Wiederholungsfrequenz:
- Nach 2 Jahren, danach alle 3 Jahre
Durchführung durch:
- Durch das Ministerium für Gesundheit in NRW zertifizierter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- Modul A & B: Max. 15 Personen
- Besondere Schulung: Max. 8 Personen
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- 16 Abs. 2 Nr. 2d AG GlüStV NRW i.V.m. § 6 des GlüStV
- SuSchVO NRW
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Personal: 6 Stunden plus Erfolgskontrolle (Modul A)
- Betreibende: 6 Stunden plus Erfolgskontrolle (Modul B)
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahre
Durchführung durch:
- Anerkannter Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 15 Personen
- Personenkreis: Erlaubnisinhaber, Aufsichtspersonal mit Spielendenkontakt, Beauftragte
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Wiederholungsintervall gem. § 6 GlüStV i. Verb. m. AnVerVO NRW nebst Anlage 1 – § 10 Absatz 3 Satz 2 AnVerVO NRW
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Erstschulung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit a 4 Unterrichtsstunden (Präsenz; Alternativ E-Learning)
- Umfassende Schulung: spätestens bis sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
8 Unterrichtsstunden davon mind. 4 Unterrichtsstunden in Präsenz und mit Abschlussprüfung
Umfassende Schulung ersetzt Erstschulung
- Gilt auch für Betreibende von Verbundspielhallen
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre 4 Unterrichtsstunden in Präsenz (Alternative möglich)
- Alle 2 Jahre für Verbundspielhallenpersonal
Durchführung durch:
- Anerkannten Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 20 Personen
- Personenkreis: Aufsichtspersonal und Vorgesetzte
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Anerkennung der Schulungsanbieter § 5a LGlüG durch ADD
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Erstschulung: 4 Unterrichtsstunden via E-Learning
- Umfassende Schulung (ersetzt Erstschulung, bis spätestens nach sechs Monaten): 8 Unterrichtsstunden (Präsenz), Lernzielkontrolle mit Bewertung (mit >50% richtige Antworten)
- Wiederholungsschulung (nach 3 Jahren): Mindestens 4 Unterrichtsstunden (auch via E-Learning)
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre Wiederholung (in Präsenz)
- Mindestens 4 Unterrichtsstunden
Durchführung durch:
- Anerkannten Schulungsanbieter
Sonstiges:
- 20 Personen
- Personenkreis: Aufsichtspersonal und Vorgesetzte
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Anerkennung der Schulungsanbieter § 5a LGlüG durch ADD
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Durchführung durch:
- Anerkannte Schulungsanbieter
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- 1 c) der Vor-gaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämp-fung von Glücksspielsucht“ In Verb. m. § 5 Abs. 2 SSpielhG und Absatz 2 c Richtlinien zur Ausführung des SSpielHG (2013)
Anforderungen Sportwettvermittlung
Durchführung durch:
- Anerkannten Schulungsanbieter
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- § 12 Abs. 3 Satz 4 AG GlüStV-Saar
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn
- 6 Unterrichtsstunden in Präsenz mit Lernzielkontrolle
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre (Verkürzungsmöglichkeit auf 4 Unterrichtsstunden)
Durchführung durch:
- Anerkannte Schulungsanbieter aus der Suchthilfe
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn
- 6 Unterrichtsstunden in Präsenz mit Lernzielkontrolle
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre (Verkürzungsmöglichkeit auf 4 Unterrichtsstunden)
Durchführung durch:
- Anerkannte Schulungsanbieter aus der Suchthilfe
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- 8 Stunden plus Lernzielkontrolle, 14 Tage nach Einstellung angemeldet und nach 3 Monaten geschult
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre
Durchführung durch:
- Zertifizierten Schulungsanbieter
Sonstiges:
- Angemessene Gruppengröße
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
Anforderungen Sportwettvermittlung
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Schulung des Personals gem. § 6 GlüStV und Nr. 1 c) der Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ in Verb. m. § 4 Abs. 2 Nr. 2d GlüG LSA
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- 8 Stunden plus Pausen mit Leistungsnachweis, kein E-Learning
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre, 8 Stunden
Durchführung durch:
- Durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit anerkannter Schulungsanbieter und nur durch fachkundiges Personal
Sonstiges:
- Personenkreis: Sozialkonzeptverantwortliche und -beauftragte, Personal mit Kundenkontakt
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- 5 Abs. 1 SpielhG S-H
Anforderungen Sportwettvermittlung
Zeitlicher Umfang:
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 2 Jahre
Durchführung durch:
- Der Veranstalter erstellt ein Schulungsangebot, mit dem der Vermittler sowie das gesamte mit der Vermittlung von Sportwetten betraute Personal der Wettvermittlungsstelle vor Aufnahme ihrer Tätigkeit hinsichtlich der Pflichten im Rahmen der Wettvermittlung unterwiesen werden.
Rechtsquelle:
- § 13 SVVO SH (01.05.2020)
Anforderungen Spielhallen und Gastronomie:
Zeitlicher Umfang:
- Nicht mehr als 1 Tag (Personal und Leitungsfunktion getrennt) innerhalb eines halben Jahres
Wiederholungsfrequenz:
- Alle 3 Jahre
Durchführung durch:
- Zertifizierter Schulungsanbieter mit fachlich qualifiziertem Personal
Sonstiges:
- 15 Personen
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- Schulung gem. § 4 Abs. 5 Nr. 4 ThürSpielhallenG / § 5 Abs. 3 ThürGlüG
Anforderungen Sportwettvermittlung
Rechtsquelle:
- Schulung des Personals gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2021
- § 5 Abs. 3 ThürGlüG
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