Sozialkonzept
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Für ein verantwortungsbewusstes Spielverhalten zu sorgen, ist für alle an der Glücksspielindustrie beteiligten Personen essenziell. Für Annahme- und Wettvermittlungsstellen ist die Anwendung eines Sozialkonzeptes Pflicht.
Dieses muss suchtwissenschaftlichen Erkenntnisse einschließlich der damit verbundenen Genderaspekte berücksichtigen und ist fortlaufend weiterzuentwickeln.
- Aufsichtskräfte müssen zur Einhaltung aller darin beschriebenen Maßnahmen verpflichtet werden. Hierzu müssen Aufsichtskräfte mit Hilfe von unterschriebenen Dienstanweisungen zur
- Einhaltung und Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen,
- Einhaltung und Umsetzung von Spielerschutzmaßnahmen,
- Einhaltung des Datenschutzes
… verpflichtet werden.
- Aufsichtskräfte sollten schon bei der Einarbeitung in die Maßnahmen des Sozialkonzeptes eingewiesen werden.
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