Sozialkonzept für Spielhallen (Neuerstellung)
Gemäß § 6 GlüStV 2021
Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. bietet als erfahrener Partner die Erstellung und Implementierung maßgeschneiderter Sozialkonzepte gemäß § 6 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) 2021 an. Wir unterstützen Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen dabei, ihren gesetzlichen Pflichten zum Jugend- und Spielerschutz umfassend nachzukommen und Glücksspielsucht präventiv zu begegnen.
Unser Service umfasst die Konzeption aller notwendigen Bausteine, wie:
- Verantwortliche Beauftragung: Klare Definition der Zuständigkeiten.
- Integration in Unternehmensprozesse: Verankerung von Jugend- und Spielerschutz in Kommunikation, Werbung und Sponsoring.
- Professionelle Personalschulungen: Umfassende Schulungen mit Fokus auf Früherkennung und Handlungskompetenzen, durchgeführt von qualifizierten Experten.
- Effektiver Jugendschutz: Implementierung von Identitätskontrollen und Sperrdatei-Abgleich.
- Umfassende Spieleraufklärung: Bereitstellung von Informationen zu Risiken, Hilfsangeboten und Sperrverfahren.
- Früherkennung und Intervention: Entwicklung von Maßnahmen zur Identifizierung und Unterstützung auffälliger Spieler.
- Sperrverfahren Management: Implementierung und Verwaltung von Selbst- und Fremdsperren.
- Dokumentation und Berichterstattung: Erstellung der erforderlichen Dokumentationen und Berichte für die Aufsichtsbehörden.
Mit Glücksfall als Ihrem Partner stellen Sie sicher, dass Ihr Sozialkonzept nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch praktikabel, effektiv und zukunftsorientiert ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen verantwortungsvollen Glücksspielbetrieb.
Neuerstellung eines Sozialkonzeptes für einen Standort. Weitere Standorte bitte separat hinzufügen!
Glücksspielart: Spielhallen |
Produktart: Sozialkonzept |