Sozialkonzept (Änderung)
Gemäß § 6 GlüStV 2021
Sie möchten eine Änderung an einem bereits bestehenden oder gebuchten Sozialkonzept vornehmen lassen? Wir nehmen eine zielgerichtete Anpassung des Sozialkonzepts vor, um den neuen Anforderungen und Gegebenheiten gerecht zu werden.
Mit Glücksfall als Ihrem Partner stellen Sie sicher, dass Ihr Sozialkonzept nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch praktikabel, effektiv und zukunftsorientiert ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen verantwortungsvollen Glücksspielbetrieb.
Eine Änderung wird erforderlich bei:
- Wechsel des Inhabers
- Wechsel von Spielerschutzverantwortlichen/Sozialkonzeptbeauftragten
- Änderung von Kontaktdaten
- Änderung der Unternehmensdaten oder -anschrift
- Standortschließung
- Wechsel des Wettveranstalter
Wichtig: Eine Änderung verlängert nicht die Laufzeit ihres Sozialkonzeptes
| Produktart: Sozialkonzept |
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