Erstschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg Teil 2
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Erstschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg Teil 2
Schulungsinformationen
Die Erstschulung für Spiehallen in Baden-Württemberg besteht aus zwei Teilen, die einzeln gebucht werden müssen. Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt erfüllt werden.
Bitte buchen Sie sowohl Teil 1 als auch Teil 2.
Erstschulung
Teil 2
für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg gemäß § 7 GlüStV 2021

Erstschulung Umfang von 7 Zeitstunden
Präsensschulung
Spielerschutz
In dieser Erstschulung werden Ihnen weitergehende Kenntnisse im Bereich des Spielerschutzes nach den Vorgaben des LGlüG Baden-Württemberg vermittelt. Dieses sieht für die Erstschulung einen Umfang von 7 Zeitstunden vor.
Diese Schulung wird durchgeführt vom AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.
Inhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Basiswissen zur Glücksspielsucht
- Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
- Ansprache von auffällig Glücksspielenden