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Erstschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg Teil 2

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Schulungsinformationen

Die Erstschulung für Spielhallen in Baden-Württemberg besteht aus zwei Teilen, die einzeln gebucht werden müssen. Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt erfüllt werden. 

Bitte buchen Sie sowohl Teil 1 als auch Teil 2.

Erstschulung
Teil 2

für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg gemäß § 7 GlüStV 2021

Erstschulung Umfang von 7 Zeitstunden

Präsensschulung

Spielerschutz

In dieser Erstschulung werden Ihnen weitergehende Kenntnisse im Bereich des Spielerschutzes nach den Vorgaben des LGlüG Baden-Württemberg vermittelt. Dieses sieht für die Erstschulung einen Umfang von 7 Zeitstunden vor. 


Diese Schulung wird durchgeführt vom AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Basiswissen zur Glücksspielsucht
  • Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
  • Ansprache von auffällig Glücksspielenden