Erstschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg Teil 1

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Erstschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg Teil 1


Schulungsinformationen

Die Erstschulung für Spielhallen in Baden-Württemberg besteht aus zwei Teilen, die einzeln gebucht werden müssen. Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt erfüllt werden. 

Bitte buchen Sie sowohl Teil 1 als auch Teil 2.

Erstschulung
Teil 1

für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baden-Württemberg gemäß § 7 GlüStV 2021

Erstschulung Umfang von 7 Zeitstunden

Präsensschulung

Spielerschutz

In dieser Erstschulung werden Ihnen weitergehende Kenntnisse im Bereich des Spielerschutzes nach den Vorgaben des LGlüG Baden-Württemberg vermittelt. Dieses sieht für die Erstschulung einen Umfang von 7 Zeitstunden vor. 


Diese Schulung wird durchgeführt vom AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Basiswissen zur Glücksspielsucht
  • Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
  • Ansprache von auffällig Glücksspielenden

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Datum & Uhrzeit
Montag, 4. August 2025
09:30 16:30 (Europe/Berlin) Zum Kalender hinzufügen
Standort

Fassfabrik Schwäbisch Hall

Karl-Kurz-Straße 44
Schwäbisch Hall 74523
--Fassfabrik Schwäbisch Hall--
Wegbeschreibung
Organisator

Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V.

06104 9879968
info@gluecksfall.com
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