Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern
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Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern
Schulungsinformationen
Besondere Schulung
für Aufsichtspersonal von Verbundspielhallen in Bayern
Zeitumfang von 4 Stunden
Webinar

Inhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Basiswissen zur Glücksspielsucht
- Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
- Ansprache von auffällig Glücksspielenden
Spielerschutz
Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert.
Zusätzlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung:
Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen.
Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.