Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern

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Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern


Schulungsinformationen

Besondere Schulung

für Aufsichtspersonal von Verbundspielhallen in Bayern

Zeitumfang von 4 Stunden

Webinar

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Basiswissen zur Glücksspielsucht
  • Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
  • Ansprache von auffällig Glücksspielenden

Spielerschutz

Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert.


Zusätzlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung:

Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand.


Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. 


Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V.  verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.


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Datum & Uhrzeit
Donnerstag, 4. Dezember 2025
15:30 19:00 (Europe/Berlin) Zum Kalender hinzufügen
Standort

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Wegbeschreibung
Organisator

Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V.

06104 9879968
info@gluecksfall.com
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