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DESCRIPTION:<a href="https://gluecksfall.com/event/besondere-schulung-verbu
 ndspielhallen-in-bayern-343/register">Besondere Schulung Verbundspielhalle
 n in Bayern</a>\nSchulungsinformationen Technischen Voraussetzungen für e
 ine erfolgreiche Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam.
  Die Teilnahme mit einem Smartphone ist nicht zulässig. Besondere Schulun
 g für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Bayern Zeitumfang von 8 Stunde
 n Webinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen zur Glücksspiel
 suchtErkennen auffälligen SpielverhaltensHilfe bei GlücksspielsuchtMaßn
 ahmen des SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spiele
 rschutz Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde
  ist es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das d
 ie Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern th
 ematisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpunkte der besondere
 n Schulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von
  Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielh
 allen mit geringerem Mindestabstand Die Verpflichtung zur Teilnahme an der
  Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern.
  Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für 
 den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG G
 mbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. ver
 fügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Sc
 hulungen.
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 re-schulung-verbundspielhallen-in-bayern-343/register">Besondere Schulung 
 Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinformationen Technischen Vorau
 ssetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mik
 rofon und Webcam. Die Teilnahme mit einem Smartphone ist nicht zulässig. 
 Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Bayern Zeitum
 fang von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen
  zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen SpielverhaltensHilfe bei Glüc
 ksspielsuchtMaßnahmen des SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücks
 spielenden Spielerschutz Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre 
 örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept 
 vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenko
 nzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpu
 nkte der besonderen Schulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei 
 der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhall
 en sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand Die Verpflichtung zu
 r Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüS
 tV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Vor
 aussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspiel
 hallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spie
 lerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Du
 rchführung der Schulungen.
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