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DESCRIPTION:<a href="https://gluecksfall.com/event/besondere-schulung-wiede
 rholung-fur-das-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-281/register">Be
 sondere Schulung (Wiederholung) für das Personal von Verbundspielhallen i
 n Bayern</a>\nSchulungsinformationen Technischen Voraussetzungen für eine
  erfolgreiche Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam. Di
 e Teilnahme mit einem Smartphone ist nicht zulässig. Besondere Schulung f
 ür Aufsichtspersonal von Spielhallen in Bayern Zeitumfang von 8 Stunden W
 ebinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen zur Glücksspielsuc
 htErkennen auffälligen SpielverhaltensHilfe bei GlücksspielsuchtMaßnahm
 en des SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spielersc
 hutz Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde is
 t es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die 
 Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thema
 tisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpunkte der besonderen S
 chulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Ju
 gend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhall
 en mit geringerem Mindestabstand Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Be
 sonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Di
 eser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den
  Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH
  in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfü
 gt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schul
 ungen.
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 bundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinformationen Technischen Vorausse
 tzungen für eine erfolgreiche Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mikrof
 on und Webcam. Die Teilnahme mit einem Smartphone ist nicht zulässig. Bes
 ondere Schulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Bayern Zeitumfan
 g von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen zu
 r GlücksspielsuchtErkennen auffälligen SpielverhaltensHilfe bei Glückss
 pielsuchtMaßnahmen des SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücksspi
 elenden Spielerschutz Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre ört
 liche Behörde ist es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorz
 ulegen\, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzep
 t in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpunkte
  der besonderen Schulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der 
 Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen s
 owie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand Die Verpflichtung zur Te
 ilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2
 021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Vorauss
 etzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhall
 en. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielers
 chutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchf
 ührung der Schulungen.
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