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 as-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-251/register">Besondere Schul
 ung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinfor
 mationen Technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme: PC/
 Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam. Die Teilnahme mit einem Smartp
 hone ist nicht zulässig. Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Ve
 rbundspielhallen in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webinar Inhalte Rechtl
 iche RahmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffällig
 en SpielverhaltensHilfe bei GlücksspielsuchtMaßnahmen des Spielerschutze
 sAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerken
 nung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, e
 in aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Sc
 hulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich 
 gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefun
 g der besonderen Anforderungen bei der Umsetzung von Jugend- und Spielersc
 hutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem M
 indestabstand. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung 
 ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die 
 Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fort
 bestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mi
 t Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die 
 notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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 ">Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a
 >\nSchulungsinformationen Technischen Voraussetzungen für eine erfolgreic
 he Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam. Die Teilnahme
  mit einem Smartphone ist nicht zulässig. Besondere Schulung für Aufsich
 tspersonal von Verbundspielhallen in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webin
 ar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtEr
 kennen auffälligen SpielverhaltensHilfe bei GlücksspielsuchtMaßnahmen d
 es SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz
  Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es
  erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutz
 ung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisi
 ert. Zusätzlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Sc
 hulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzung von Juge
 nd- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen
  mit geringerem Mindestabstand. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Bes
 onderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Die
 ser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den 
 Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH 
 in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfüg
 t auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulu
 ngen.
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