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 as-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-194/register">Besondere Schul
 ung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinfor
 mationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Verbundspielhallen 
 in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche Rahmenbeding
 ungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen Spielverhalten
 s\, Hilfe bei Glücksspielsucht\, Maßnahmen des SpielerschutzesAnsprache 
 von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerkennung dieser
  Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein aktualis
 iertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schulungen na
 ch dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es die
 se inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefung der beson
 deren Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßna
 hmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabst
 and. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sic
 h aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere 
 Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand vo
 n eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksf
 all – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendige
 n Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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SUMMARY:Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Baye
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 >\nSchulungsinformationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Ve
 rbundspielhallen in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webinar Inhalte Rechtl
 iche RahmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffällig
 en Spielverhaltens\, Hilfe bei Glücksspielsucht\, Maßnahmen des Spielers
 chutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die A
 nerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderli
 ch\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Onl
 ine-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusät
 zlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung: Ver
 tiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Sp
 ielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit gerin
 gerem Mindestabstand. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Sc
 hulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklä
 rt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bz
 w. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Koopera
 tion mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch üb
 er die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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