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 as-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-194/register">Besondere Schul
 ung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinfor
 mationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baye
 rn Zeitumfang von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBa
 siswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen Wettverhaltens\, Hilf
 e bei Glücksspielsucht\, Maßnahmen des SpielerschutzesAnsprache von auff
 ällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerkennung dieser Schulun
 g durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein aktualisiertes S
 ozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem n
 euen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltl
 iche Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefung der besonderen Anfor
 derungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Ver
 bundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand Die Ver
 pflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem §
  29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als
  eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen
  Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zent
 rum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassunge
 n für die Durchführung der Schulungen.
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SUMMARY:Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Baye
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 ">Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a
 >\nSchulungsinformationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Sp
 ielhallen in Bayern Zeitumfang von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche Ra
 hmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen Wett
 verhaltens\, Hilfe bei Glücksspielsucht\, Maßnahmen des SpielerschutzesA
 nsprache von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerkennu
 ng dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein
  aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schu
 lungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gi
 bt es die inhaltliche Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefung der
  besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutz
 maßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Minde
 stabstand Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergib
 t sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Beson
 dere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbesta
 nd von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Gl
 ücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notw
 endigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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