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 as-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-189/register">Besondere Schul
 ung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinfor
 mationen Technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme: PC/
 Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam. Die Teilnahme mit einem Smartp
 hone ist nicht zulässig. Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Ve
 rbundspielhallen in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webinar Inhalte Rechtl
 iche RahmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffällig
 en Spielverhaltens\, Hilfe bei Glücksspielsucht\, Maßnahmen des Spielers
 chutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die A
 nerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderli
 ch\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Onl
 ine-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusät
 zlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonderen Schulung: Ver
 tiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzung von Jugend- und Spi
 elerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit gering
 erem Mindestabstand. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Sch
 ulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklär
 t die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw
 . Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperat
 ion mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch übe
 r die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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 re-schulung-fur-das-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-189/register
 ">Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a
 >\nSchulungsinformationen Technischen Voraussetzungen für eine erfolgreic
 he Teilnahme: PC/Laptop oder Tablet mit Mikrofon und Webcam. Die Teilnahme
  mit einem Smartphone ist nicht zulässig. Besondere Schulung für Aufsich
 tspersonal von Verbundspielhallen in Bayern Zeitumfang von 4 Stunden Webin
 ar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtEr
 kennen auffälligen Spielverhaltens\, Hilfe bei Glücksspielsucht\, Maßna
 hmen des SpielerschutzesAnsprache von auffällig Glücksspielenden Spieler
 schutz Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde 
 ist es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das di
 e Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern the
 matisiert. Zusätzlich gibt es diese inhaltlichen Schwerpunkte der besonde
 ren Schulung: Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzung vo
 n Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spiel
 hallen mit geringerem Mindestabstand. Die Verpflichtung zur Teilnahme an d
 er Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayer
 n. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen fü
 r den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG
  GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. v
 erfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der 
 Schulungen.
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