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 as-personal-von-verbundspielhallen-in-bayern-185/register">Besondere Schul
 ung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern</a>\nSchulungsinfor
 mationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen in Baye
 rn Zeitumfang von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche RahmenbedingungenBa
 siswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen SpielverhaltensHilfe 
 bei GlücksspielsuchtMaßnahmen des SpielerschutzesAnsprache von auffälli
 g Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerkennung dieser Schulung dur
 ch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein aktualisiertes Sozial
 konzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen 
 Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es die inhaltliche 
 Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefung der besonderen Anforderun
 gen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbunds
 pielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand Die Verpflic
 htung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (
 4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine
  der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verb
 undspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum f
 ür Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen fü
 r die Durchführung der Schulungen.
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 >\nSchulungsinformationen Besondere Schulung für Aufsichtspersonal von Sp
 ielhallen in Bayern Zeitumfang von 8 Stunden Webinar Inhalte Rechtliche Ra
 hmenbedingungenBasiswissen zur GlücksspielsuchtErkennen auffälligen Spie
 lverhaltensHilfe bei GlücksspielsuchtMaßnahmen des SpielerschutzesAnspra
 che von auffällig Glücksspielenden Spielerschutz Für die Anerkennung di
 eser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich\, ein aktu
 alisiertes Sozialkonzept vorzulegen\, das die Nutzung von Online-Schulunge
 n nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert. Zusätzlich gibt es
  die inhaltliche Schwerpunkte der besonderen Schulung: Vertiefung der beso
 nderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßn
 ahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabs
 tand Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sic
 h aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere 
 Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand vo
 n eben jenen Verbundspielhallen. Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksf
 all – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendige
 n Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.
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