Berlin
AG GlüStV Berlin
§ 7 Erlaubnis
(1): Keine Erlaubniserteilung möglich, wenn
- Veranstaltung und Vermittlung den Zielen des GlüStV zuwiderlaufen,
- die Einhaltung von Jugendschutz, Informations- und Aufklärungspflicht, Internetverbot und Werbebeschränkungen und Teilnahme am Sperrsystem (OASIS) nicht sichergestellt ist,
- Maßnahmen der §§ 6 und 21 GlüStV nicht erfüllt sind,
§ 9 Wettvermittlungsstellen
(1): Es dürfen nur die zugelassenen Sportwetten eines Sportwettveranstalters vermittelt werden, und sonst keine weiteren Glücksspiele.
(3): Räumliche Abstände zu
Schulen (Schüler ab. 12 Lj.) Sportveranstaltungsstätten von mind. 200 m,
Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen von anderen Marken von mind. 500 m, zu Wettvermittlungsstellen der gleichen Marke von mind. 2.000 m
(4): Anschluss an das übergreifende Sperrsysteme und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen vorhanden sein. Personal muss Sachkunde durch Schulung erwerben und nachweisen.
(5): Verkauf und Vertrieb von Waren sowie die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken ist unzulässig
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
Mit einem Bußgeld bis zu EUR 500.000 können u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten (auch Fahrlässigkeiten) belegt werden:
- die Gewährung der Glücksspielteilnahme von Minderjährigen und gesperrten Personen,
- Werbung unerlaubt oder unerlaubte Werbung für Glücksspiel betreiben,
- kein Spielerschutz-/Sozialkonzept einzusetzen,
- gegen Informations- und Hinweisverpflichtungen verstoßen oder nur unzureichend einhalten,
- Waren vertreibt, Speisen oder Getränke verkauft oder kostenlos abgibt, andere Dienstleistungen außerhalb der Wettvermittlung erbringen,
- technische Geräte zur Bargeldabhebung, Zahlungsdienstleistungen, Kredite, Stundungen oder andere Zahlungserleichterungen bereithalten oder dulden,
- Verstöße gegen Sperrzeiten ermöglichen oder billigen.
Sperrzeiten und ganztägige Schließtage in Berlin
Die tägliche Sperrzeit für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen in Berlin ist von 03 bis 11 Uhr.
An folgenden Feiertagen muss der Betrieb ganztägig ruhen:
- Karfreitag,
- Volkstrauertag,
- Totensonntag,
- Heiligabend und 25.12.
Zielgruppenbezogene Schutzmaßnahmen des AG GlüStV Bln
Gewährleistung des Zutritts- und Teilnahmeverbots für Minderjährige durch Zutrittskontrollen
Die Überprüfung der Richtigkeit von Personendaten ist anhand eines gültigen Lichtbildausweises vom Personal zu überprüfen. Als gültige Lichtbildausweise gelten z.B.:
- Deutscher Personalausweis und Reisepass
- Deutscher Aufenthaltstitel
- Reisepass in Verbindung mit einer Rechnung eines Gas-, Wasser oder Stromrechnung, auf der die Adresse des Kunden vermerkt ist
- Internationaler Personalausweis in lateinischen Schriftzeichen (nicht handgeschrieben)
Durchführung und Gewährleistung von Sperren
- Gäste können sich über eine “Selbstsperre” vom Spiel ausschließen lassen! Diese kann auch ausschließlich schriftlich erfolgen und muss schriftlich bestätigt Notwendige Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, Anschrift und Lichtbild.
- Gäste können auch “fremdgesperrt” werden, z.B. aufgrund eindeutiger Beobachtungen des Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter, dass ein Spieler Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis mehr zu den finanziellen Möglichkeiten stehen. Bevor diese eingetragen werden, muss der Spieler verhört werden.
- Eingereichte Sperranträge und vom Personal verhängte Sperren müssen umgehend an den Spielerschutzbeauftragten weitergeleitet werden, damit dieser die Sperre in OASIS eintragen kann. Dieser verfügt in OASIS über sog. “Super-User-Rechte”.
- Die Aufhebung der Sperre kann vom betroffenen Gast frühestens nach Ablauf von 12 Monaten und nur schriftlich beantragt werden. Hierfür muss er nachweisen, dass die Sperrgründe nicht mehr gegeben sind.
Sportwettvermittlungsstellen müssen an das übergreifende, behördliche Sperrsystem OASIS angeschlossen sein. Bei jedem Gast muss vor der ersten Wettabgabe bzw. -transaktion des Kalendertages eine Abfrage in OASIS erfolgen! Gesperrte Personen dürfen unter keinen Umständen Wetten platzieren!
Vorschriften zu
Spieler- und Jugendschutz
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
- +49 6104 9879 968