Suchtberatungsstellen

Suchtberatungsstellen sind Anlaufstellen für Betroffene von Suchterkrankungen, Gefährdete und Angehörige, die dort kostenlos und unter Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht beraten und betreut werden.
Suchtberatungsstellen:

  • beraten Betroffene, Gefährdete und Angehörige (durch umfassende, individuelle psychosoziale Betreuung unter Einbezug der Folgeprobleme),
  • vermitteln in weiterführende, fachspezifische Hilfen (u.a. in Entwöhnungsbehandlungen, psychiatrische Fachdienste, Schuldnerberatungsstellen, etc.),
  • führen Nachsorgebehandlungen im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung durch,
  • führen Präventionsveranstaltungen durch,
  • beraten Multiplikatoren und Fachkräfte anderer Organisationen, die mit Präventionsarbeit beauftragt sind.

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über obligatorische offene Sprechstunden, Telefon und/oder E-Mail. Für Hilfesuchende bieten sie demnach Begleitung durch den gesamten Veränderungsprozess an. Dieser kann von der Motivationsförderung, über die Entwöhnungsbehandlung bis hin zur nachhaltigen Stabilisierung der Veränderung reichen.

Manche Beratungsstellen sind von Renten- und Krankenversicherungen in Deutschland zur Durchführung einer ambulanten, medizinischen Entwöhnungsbehandlung bei Glücksspielsucht zugelassen.

Nachfolgend findest Du bundesweite Anlaufstellen für einen ersten Kontakt. Bitte klicke auf das entsprechendes Bundesland, um die Informationen als PDF zu downloaden.

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